Funktion der Schuleingangsuntersuchung
Vergleichende Bewertung
der Funktion der Früherkennungsuntersuchung U 9
Inhalte der weiterentwickelten
Schuleingangsuntersuchung
Begründung der genannten
Inhalte
Dokumentation der Schuleingangsuntersuchung
Gesetzliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchung
Zusammenfassung
Literaturangaben
TeilnehmerInnen der AG 'Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung'
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist heute in vielfältiger Weise bedroht.
Während früher Kinder durch Infektionskrankheiten oder andere somatische Erkrankungen gefährdet waren, sind heute die Lebenschancen der Kinder durch chronische Erkrankungen wie Allergien, psychosomatische Krankheiten sowie zunehmende Verhaltensauffälligkeiten und -störungen beeinträchtigt (Hurrelmann).
Darüber hinaus wachsen Kinder unter sich rasch verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf. Hier müssen neue Wertevorstellungen, die sich verändernden Familienstrukturen, die zunehmende Arbeitslosigkeit und die umwelt- und lebens- weltbedingten Risiken berücksichtigt werden.
Die Betonung der Eigenverantwortlichkeit eines jeden Individuums führt in Bezug auf die Kinder, die diese Eigenverantwortung noch nicht übernehmen können, zu einer immer größer werdenden Kluft zwischen den Kindern mit guten und denen mit schlechten Entwicklungsbedingungen.
Nicht nur nach Schulrecht sondern auch zur Milderung der Auswirkung sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit, hat jedes Kind ein Anrecht auf eine medizinisch - sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung. Sie erreicht alle Kinder, insbesondere auch die 30-40 % der Kinder die an den freiwilligen Früherkennungsmaßnahmen der kassenärztlichen Versorgung nicht regelmäßig teil- nehmen. Gerade dieses, von den kassenärztlichen Strukturen nicht erreichte Drittel der Kinder, benötigt später in einem über- proportional hohen Prozentsatz speziellen Förderbedarf bis hin zur sonderpädagogischen Förderung und / oder Unterstützung durch Jugendhilfeeinrichtungen.
Die Schuleingangsuntersuchung wurde und wird durch die seit mehreren Jahren erfolgten Bemühungen den neuen Entwick- lungen angepaßt, Qualitätsstandards wurden erarbeitet, qualitätssichernde Maßnahmen wurden verbessert.
Die Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung hat die veränderten Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen zu be- rücksichtigen im Sinne einer Public-Health-Dimension. Ziel ist die Mitwirkung an der Schaffung adäquater Entwicklungsbedin- gungen für jedes Kind. Als primäre Prävention ist die sozialpädiatrisch ausgerichtete Schuleingangsuntersuchung geeignet, individuelle Reifungsdissoziationen zu erfassen, Kompensationsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Basis für die pädagogische, sekundäre Prävention zu schaffen. Vorhersehbaren schulischen Problemen muß wegen der enormen individuellen und gesell- schaftspolitischen Konsequenzen vorgebeugt werden.
Die Schuleingangsuntersuchung stellt durch die Erfassung eines kompletten
Jahrgangs ein epidemiologisch einzigartiges Instrumentarium dar und ist
verstärkt für die nach dem neuen ÖGD-Gesetz pflichtige kommunale
und überregionale Gesundheitsberichterstattung zu nutzen.
zurück
Funktion der
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung erfüllt eine individualmedizinische, eine arbeitsmedizinische und eine epidemiologische Aufgabe. Als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung (vgl. gesetzliche Grundlagen) beinhaltet sie eine Public-Health-Dimension und erfüllt eine sozialkompensatorische Funktion.
Zur individualmedizinischen Funktion:
1. Erfassung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich schwerwiegender körperlicher Erkrankungen.
2. a) Diagnostik des Sehens.
Periphere Sehfähigkeit, Stereosehen, Farbsehen einschließlich
der visuellen Wahrnehmung.
b) Diagnostik des Hörens
Periphere Hörfähigkeit einschließlich der auditiven Wahrnehmung.
3. Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes mit Schwerpunkt in den Bereichen Motorik und Körper- koordination, Wahrnehmung und verbale Kommunikationsfähigkeit.
4. Empfehlung zur Schulfähigkeit des einzelnen Kindes sowie zu schulischen Fördermaßnahmen.
5. Veranlassung und Koordination notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen, Kooperation mit den niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, eventuell auch Vermittlung von Maßnahmen der Jugendhilfe.
6. Betreuung im Förderprozeß sowie durch nachgehende Fürsorge.
Zur arbeitsmedizinischen Funktion:
1. Beratung zur kindgemäßen Arbeitsplatzgestaltung in der Schule.
2. Aufzeigen von zu erwartenden gesundheitlichen Risiken und von der Belastbarkeit der Kinder am Arbeitsplatz Schule sowie Beratung zu entsprechenden Hilfen und Maßnahmen.
3. Beratung zu hygienischen und baulichen Voraussetzungen insbesondere bei Integrationskindern.
4. Beratung zur Bewegungsförderung, zu auditiven und visuellen Hilfen
5. Beratung zur Unfallverhütung, Schulwegsicherung.
Zur epidemiologischen Funktion:
1. Erhebung von Daten zur Gesundheitsberichterstattung, um schul- und gesundheitsrelevante Trends aufzuzeigen und die nach dem neuen ÖGD-Gesetz pflichtige Gesundheitsberichterstattung durchzuführen.
2. Nutzung der Daten für die kommunale Gesundheitsplanung.
3. Begleitung der schulärztlichen Aktivitäten durch Maßnahmen der Qualitätssicherung (z.B. Untersuchung der Effektivität von Fördermaßnahmen bei vorschulisch diagnostizierten Entwicklungsstörungen).
4. Beteiligung an Projekten begleitender epidemiologischer Forschung (z.B. Allergien)
Zur sozialkompensatorischen Funktion:
1. Bedarfsgerechte und ökonomische Untersuchung aller schulpflichtigen Kinder mit Schwerpunkt schulrelevanter Fragestellungen. Subsidiäre vollständige kinderärztliche Untersuchung der Kinder, bei denen eine U 9 nicht durch- geführt wurde (in NRW derzeit bei 37 % aller Kinder).
2. Beitrag zur Prävention durch rechtzeitige Identifikation von Kindern mit besonderem Förderbedarf.
Vergleichende Bewertung der Funktion der Früherkennungsuntersuchung U 9
Die Früherkennungsuntersuchung U 9 ist eine Leistung der Kassen-/Vertragsärzte gemäß § 26 SGB V. Ziel dieser Untersu- chung ist die Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung von Kindern in nicht geringfügigem Maße gefährden. Also stellt die U 9 eine Screeninguntersuchung zur Identifikation schwerer Entwicklungs- störungen und Krankheiten bei 5jährigen Kindern dar. Die Früherkennungsuntersuchung U9 berücksichtigt nicht die Fragestellung der Schuleingangsuntersuchung wie
l Feststellen des individuellen Entwicklungsstandes schulpflichtiger Kinder
l Feststellen von schulischem Förderbedarf und Beratung zu schulischen Fördermaßnahmen unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Schule vor Ort
l Betreuung im Förderprozeß u. a. durch nachgehende Fürsorge
l Einbeziehung arbeitsmedizinischer Aspekte in den Beratungskontext.
Die Früherkennungsuntersuchung U 9 setzt andere Schwerpunkte im Untersuchungsprogramm und entspricht insbesondere im Bereich der Aufgabenstellung und Dokumentation nicht den Anforderungen der Schuleingangsuntersuchung. Eine Datenerfas- sung für die Gesundheitsberichtserstattung erfolgt nicht. Die offene - und damit relativ ungenaue Dokumentation - erlaubt keine Aussage zu epidemiologischen Fragestellungen.
Die Früherkennungsuntersuchung U 9 findet im 60. - 64. Lebensmonat statt, d. h. sie ist auf eine Altersphase begrenzt. Die sensible Phase für die Entwicklung schulrelevanter Teilleistungsstörung durchläuft ein altergerecht - nicht vorzeitig - entwickeltes Kind aber im Wesentlichen erst nach dem 64. Lebensmonat (Breuer, Weuffen; Largo).
Zwischen der Früherkennungsuntersuchung U 9 und der Einschulung kann je nach Alter des Kindes ein so großer Zeitabstand liegen (bis zu 1 1/2 Jahren), daß es durchaus zu Änderungen der gesundheitlichen Situation (Neuerkrankungen oder auch Neumanifestation von Entwicklungsverzögerungen) kommen kann.
Auftrag / Arbeitsgrundlagen
1997 beauftragte das damalige MAGS das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, weitere Entwicklungen an der Schuleingangsuntersuchung zu veranlassen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe aus SchulärztInnen und anderen Fachexperten einberufen.
Folgende Fragestellungen des MAGS waren u.a. Auftragstellung der Arbeitsgruppe:
l Welche der bisher durchgeführten Untersuchungsmerkmale können künftig entfallen? (Die Frage bezieht sich wohl auf das "Bielefelder Modell" [Verf.])
l Welche Merkmale - ggf. nach Neudefinition - sollten von den Gesundheitsämtern beibehalten werden?
l Welche Untersuchungsmerkmale sollten neu eingeführt werden und in die Dokumentation einfließen?
l Welche Merkmale der U 9 können übernommen werden?
l Welche Schwerpunkte sollten Meldegesundheitsämter ggf. setzen?
Die Ergebnisse der vorherigen Arbeitsgruppen "Schuleingangsuntersuchung" (1) und "Schnittstelle zur U 9" (2) von 1995/96 wurden einbezogen. Die Arbeitsgruppe beachtete die neuen schulärztlichen Untersuchungsmodelle der Länder Baden-Württemberg (3), Bayern (4) und Niedersachsen (5) und integrierte die Stellungnahmen anerkannter Fachexperten (6). Das gemeinsame Screening-Verfahren der Städte Aachen-Bonn-Köln (7) wurde berücksichtigt. Der Anspruch ökonomisch und bedarfsgerecht zu untersuchen, wird beispielsweise mit dem letzgenannten Modell erfüllt.
_____________________________
1 Konzept zur Neugestaltung der Schuleingangsuntersuchung. 1996
2 Überprüfung der Schnittstelle U 9 / Schuleingangsuntersuchung. 1996
3 Schulärztliches Untersuchungsmodell Baden-Württemberg
4 Die Einschulungsuntersuchung in Bayern 1997
5 Wolf, E., H. G. Weber, P. Karre 1986
6 Grifka, J., J. Kremer, Th. Peters 1998
7 Kirchhoff, B. 1998
8 Matthiaß, H. H. 1998
9 Niethard, F. U. 1998
10 Steinbach, P. D. 1998
11 Schulz, G., H. Plum, U. Schlack, G. Trost-Brinkhues
Um dem Auftrag des MAGS nachzukommen, lud das LÖGD die Gesamtgruppe am 27.11.1997 und am 18.06.1998 ein. Eine Vorbereitungsgruppe arbeitete am 29.01.1998, am 26.02.1998, am 04.06.1998 und am 13.8.98 (TeilnehmerInnen siehe Anhang).
Für die jetzt entwickelten Vorschläge fordern die schulärztlichen
Experten eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Bedarfs- anpassung.
Dieses Vorgehen ist zudem erforderlich, um den Anforderungen des ÖGD-Gesetzes
(NRW) nach Qualitätssicher- ung zu entsprechen.
zurück
Inhalte der weiterentwickelten Schuleingangsuntersuchung
Die weiterentwickelte Schuleingangsuntersuchung enthält als Basisprogramm einen Mindeststandard. Dieses Basisprogramm garantiert bedarfsgerechte und ökonomische Untersuchungen in allen Kommunen und erfüllt die festgelegten Funktionen der Schuleingangsuntersuchung (individual-, arbeitsmedizinisch, epidemiologisch und sozialkompensatorisch).
Das Basisprogramm wurde im Sinne eines Baukastensystems aufgebaut und bietet so Raum für die Untersuchung auch von speziellen Fragestellungen. Die Untersuchungsdurchführung ist anweisungsstandardisiert und in weiten Teilen auch durchführ- ungsstandardisiert. Eine Standardisierung der Ergebnisse und der daraus folgernden Maßnahmen wird angestrebt. Die Unter- suchungsmerkmale wurden in Abstimmung mit Arbeitskreissprechern der jeweiligen Fachbereiche aktualisiert (persönliche Mitteilungen, vgl. Literaturverzeichnis).
Das Basisprogramm umfaßt:
1. Erfassung und Bewertung von Körpergröße, Körpergewicht, Body-Mass-Index und gegebenenfalls Kopfumfang in Abhängigkeit vom Lebensalter einschl. Beratung, ggf. Veranlassung von Maßnahmen. Darüberhinaus Berücksichtigung für die Arbeitsplatzgestaltung des Kindes.
2. Dokumentation der Teilnahme an den kassenärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, bei fehlenden Untersuchungen subsidiäre kinderärztliche Untersuchung bzw. Veranlassung weiterer Maßnahmen.
3. Anamnese und Dokumentation der durchgeführten Schutzimpfungen,
Beratung und ggf. auch Durchführung fehlender Schutzimpfungen gem. Impfempfehlungen der STIKO.
4. Untersuchung der Sehfähigkeit. Durchführung eines standardisierten Sehtestes sowie eines standardisierten Stereosehtestes (räumliches Sehvermögen). Berücksichtigung der visuellen Wahrnehmungsleistungen.
Berücksichtigung der Ergebnisse von Voruntersuchungen, Veranlassung von schulischen und außerschulischen Maßnahmen bei auffälliger Sehfähigkeit.
Zunächst Entwicklung, später Duchführung eines standardisierten, zahlen- und buchstabenfreien Farbsehtestes in Anlehnung an den Ishihara/Velhagen-Test. Information der Eltern und der Pädagogen bei auffälligen Befunden.
5. Untersuchung der Hörfähigkeit. Durchführung eines standardsierten Hörtestes (Tonschwellen-Audiogramm).
Berücksichtigung der auditiven Wahrnehmungsleistungen.
Berücksichtigung der Ergebnisse von Voruntersuchungen.Veranlassung von schulischen und außer-schulischen Maßnahmen bei auffälligen Befunden.
6. Anamnestische Erfassung einer allergischen Diathese, Untersuchung auf akut vorliegende Symptome einer allergischen Erkrankung nach standardisierten Vorgaben. Berücksichtigung der Ergebnisse von Voruntersuchungen. Veranlassung von schulischen Maßnahmen und entsprechende Information der Schule im Einverständnis mit den Eltern, z. B. bei Nahrungsmittelallergien oder Asthma bronchiale (Pausenbetreuung, Schulveranstaltungen, Schulsport ...)
Soweit erforderlich Intensivierung der vertragsärztlichen Weiterbetreuung.
7. Anamnestische Erfassung und Untersuchung schulrelevanter orthopädischer Probleme nach standardisierten Vorgaben.
Berücksichtigung der Ergebnisse von Voruntersuchungen, Veranlassung von schulischen und außer-schulischen Maßnahmen.
Arbeitsmedizinische Beratung mit Aussage für geeignete Stuhl- und Tischhöhe und sonstige Hilfs-mittelversorgung in der Schule. Soweit erforderlich Intensivierung der vertragsärztlichen Weiterbetreuung.
8. Anamnese und Untersuchung auf chronische Erkrankungen mit Relevanz für die Schule.
Berücksichtigung der Ergebnisse von Voruntersuchungen, Veranlassung von schulischen und außer-schulischen Maßnahmen.
Soweit erforderlich Intensivierung der vertragsärztlichen Weiterbetreuung.
9. Beurteilung von Motorik, Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit zur Ermittlung des intraindividuellen Entwicklungsstandes in definierten schulrelevanten Teilleistungsbereichen. Bei Auffälligkeiten in Teilbereichen sollte die Diagnostik intensiviert werden oder weitere Maßnahmen veranlaßt werden. Gleichzeitig wird den Eltern, Pädagogen u/o. Schulleitern der Förderbedarf des Kindes sowie die individuellen Kompensationsmöglichkeiten aus sozialpädiatrischer Sicht beschrieben.
Berücksichtigung der Ergebnisse von Voruntersuchungen, Veranlassung von schulischen und außer-schulischen Maßnahmen bei auffälligen Befunden.
10. Erfassung sozialepidemiologischer Daten, z.B. im Rahmen von Projekten zur Beantwortung spezifischer Fragestellungen. Schaffung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Erfassung von sozialen Determinanten mit nachgewiesenen Wirkungen auf die kindliche Gesundheit entsprechend den Vorgehensweisen in anderen Bundesländern.
11. Beratung zur psychosozialen und emotionalen Entwicklung des Kindes, basierend auf Anamnese und Untersuchungssituation unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Voruntersuchungen.
Veranlassung von schulischen und außerschulischen Maßnahmen bei auffälligem Befund.
12. Detaillierte Dokumentation sämtlicher Maßnahmen wie fachärztliche Maßnahmen, Fachberatung, (ärztliche oder ärztlich überwachte) Fördermaßnahmen, schulische Maßnahmen. Schaffung von Möglichkeiten zur Dokumentation von zeitlich befristeten Projekten bei Nutzung der jahrgangserfassenden Untersuchungsmöglichkeiten
Eine Abstimmung mit den einschlägigen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie ect.) wurde bereits begonnen und sollte weiterhin durchgeführt werden. Wissenschaftliche Projekte sind für die Entwicklung eines praktikablen Screenings für Farbsinnstörung bei Einschulungskindern erforderlich. Die Validierung der Screening-Untersuchung für die umschriebenen Entwicklungsstörungen nach dem Aachen-Bonn-Kölner Konzept ist unbedingt zu fordern.
Wissenschaftliche Projekte zur Erfassung des psychosozialen und emotionalen
Entwicklungsstandes sowie der Störungen des Verhaltens im Rahmen einer
solchen Untersuchung sollten fortgeführt werden, ermutigende Ansätze
wurden bereits in Arbeiten mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Köln
und Heidelberg erzielt. Die Erfassung sozialepidemiologischer Daten (vgl.
sozial- epidemiologische Datenerhebung in dem Modell Sophia aus Niedersachsen
u. a.) ist hierzu unter Beachtung des Datenschutzes erforderlich.
zurück
Begründung der genannten Inhalte
Aufgrund der spezifischen Ausrichtung der Schuleingangsuntersuchung hat jedes Kind ein Anrecht auf eine durch schulrelevante Fragestellungen gekennzeichnete Einschulungsuntersuchung. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist gut, wie eine Studie im Auftrag des MAGS des Landes NW (Polis-Studie 1996) nachweist.
Die entwicklungsdiagnostische Tätigkeit der Schulärzte zur Feststellung schulrelevanter individueller Reifungsdissoziationen in einer derart fokussierten Zielgruppe hat sich längst zu einer sozialpädiatrischen Subspezialisierung entwickelt. Die Untersuchung von ca. 750 Kindern im Alter von 5,6 bis 6,6 Jahren pro Ärztin/Arzt innerhalb von wenigen Monaten erlaubt eine von anderen Ärzten unerreichbare, unselektierte, horizontale Vergleichsbreite.
Das Basisprogramm umfaßt eine individualmedizinische Untersuchung aller Kinder auf schulrelevante Untersuchungsinhalte.
Zur Erfüllung der individualmedizinischen und sozialkompensatorischen Funktion der Schuleingangsuntersuchung ist die umfassende nachrangige Versorgung derjenigen Kinder erforderlich, bei denen eine Früherkennungsuntersuchung U 9 nicht stattgefunden hat (im Mittel derzeit bei 37 % aller Kinder eines Jahrganges in NRW). Zahlreiche Arbeiten belegen jedoch, daß Kinder aus sozialen Brennpunkten zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz das Angebot der Früherkennungsuntersuchung durch Vertragsärzte U 8 und U 9 nicht wahrnehmen (Mersmann 1996 - Aldenhoven).
Kinder mit nachgewiesenen Schulleistungsproblemen wurden sogar zu 55 % nicht im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U 9 untersucht. Dieser Anteil liegt noch höher bei Kindern, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt werden soll (Retrospektive Datenerfassung der Städte Bonn und Aachen).
Eine Erweiterung des derzeitigen Untersuchungsprogramms der Früherkennungsuntersuchung U 9 auf schulrelevante Fragestellungen scheiterte am entscheidenden Widerstand der Kostenträger (Krankenkassen). Es ergibt sich daher u. E. keine gesundheitspolitisch akzeptable Alternative zur kommunalen Schuleingangs-untersuchung.
Unstrittiger Teilaspekt der Untersuchung der Schulneulinge ist die Beratung und ggf. das Angebot zu fehlenden bzw. noch nicht durchgeführten Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impf-kommission.
Noch immer ist der Anteil von erstmalig bei der Schuleingangsuntersuchung diagnostizierten Seh- und Hörstörungen hoch. Unbestritten ist daher die Notwendigkeit zur Durchführung von standardisierten Seh- und Hörtesten einschließlich der Beurteilung der Stereo-Sehfähigkeit. Da immerhin 6,8 % der mitteleuropäischen Jungen farbfehlsichtig sind, sollten Erziehungsberechtigte und Pädagogen auf eine entsprechende Farbfehlsichtigkeit hingewiesen werden können. Ein für diese Altersklasse standardisiertes Verfahren existiert derzeit noch nicht.
Chronische Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes mellitus, allergische Erkrankungen sowie angeborene Störungen und Fehlbildungen, bei denen die Kinder heute wegen der verbesserten Diagnostik und Therapie überleben, sind häufig und haben erhebliche Auswirkungen auf den schulischen Alltag; sowohl für das betroffene Kind; als auch für die Schule. Eine moderne, funktionellen Ansprüchen genügende Schuleingangsuntersuchung sollte bezüglich der Erfassung, Untersuchung und Beratung hinsichtlich dieser Erkrankungen standardisiert sein. Dies gilt gleichermaßen für schulrelevante orthopädische Probleme, die in ihrer Häufigkeit und in den Auswirkungen für den "Arbeitsplatz Schule" konkrete Maßnahmen erforderlich machen.
Die Notwendigkeit der Erhebung von sozial-epidemiologischen Daten, zumindest im Rahmen von Projekten, wird durch zahlreiche Arbeiten unterstrichen. Als komplexe Beeinflussungsfaktoren sowohl für die mentale als auch für die sozio-emotionale Entwicklung von Kindern ließen sich Abhängigkeiten vom sozio-ökonomischen Status, von Belastungen und Krisen der Familie, von elterlichen Einstellungen, Wertvorstellungen und Verhaltensnormen sowie von psychischen Erkrankungen der Bezugspersonen nachweisen (Schlack 1995).
Als eine der entscheidenen schulrelevanten Aufgaben gilt die Erfassung des Entwicklungsstandes und die Beschreibung des sozialpädiatrischen und daraus resultierenden pädagogischen Förderbedarfs für jedes Kind.
Entscheidend für das Entstehen von Störungen in umschriebenen Entwicklungsbereichen wird einerseits eine Veränderung der Wahrnehmungsqualität z. B. in motorischen, visuellen, auditiven oder taktil-kinaesthetischen Teilfunktionen angenommen. Gesteigerte Erwartungshaltung des Umfeldes und Versagens- und Frustrationserlebnisse führen andererseits zu negativer Verstärkung und sekundärer Symptombildung. Umschriebene Entwicklungsverzögerungen sind also nicht nur Ausdruck einer individuellen Entwicklungsgeschwindigkeit, sondern unterliegen der dauernden Rückkopplung mit Umweltfaktoren wie dem sozialem Umfeld, geeigneter Fördermaßnahmen und spezifischer Pädagogik.
Es ist daher gemeinsames Ziel sowohl der Pädagoginnen und Pädagogen als auch der Schulärztinnen und Schulärzte, unnötigen Frustrationen und zusätzlichen sekundären Folgeerkrankungen im psychosomatischen und kinderpsychiatrischen Bereich rechtzeitig vorzubeugen. Dies gelingt durch Anregung und Vermittlung von speziellen Förder- und Therapiemaßnahmen und insbesondere durch Ausnutzung individueller kompensatorischer Entwicklungsstärken.
Um schulvermittelte Kulturtechniken erlernen zu können, müssen Kinder über bestimmte Grundfähigkeiten - die den erfolgreichen Abschluß dazu nötiger vorhergehender Entwicklungsschritte voraussetzen - verfügen. Solche schulrelevanten basalen Fähigkeiten sind
a) eine ausreichende motorische Koordination,
b) eine ausreichende Wahrnehmungsfähigkeit sowie
c) eine ausreichende Sprach- und Sprechfähigkeit.
So konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden, daß z. B. eingeschränkte Wahrnehmungs- und Bewegungserfahrungen im Kindesalter zu einer körperlichen Leistungsbeeinträchtigung sowie motorischen Defiziten und Auffälligkeiten führen können. Diese wiederum führen - entsprechend der Bedeutung der Motorik für die Entwicklung des Kindes - zu Auffälligkeiten in anderen Bereichen. Hier sind insbesondere negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Selbstkonzeptes und des Sozialverhaltens, aber auch Störungen im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens zu nennen.
Umschriebene Entwicklungsverzögerungen in einem der o. g. Teilbereiche sind dadurch definiert, daß sie nur bei Kindern auftreten, die weder in ihrer Intelligenz gemindert sind, noch eine umschriebene neurologische Erkrankung aufweisen. Nach Esser (1991, Mannheimer Studie) wurde eine Prävalenz von primären umschriebenen Entwicklungsstörungen von 13 % für 8jährige angegeben. Hiermit sind nicht die Kinder gemeint, deren Entwicklungsdefizite den Grad einer Behinderung (weitere 6 - 8 % eines Jahrgangs) erreichen (Schlack 1995).
Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen haben im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kindern.
- signifikant schlechtere Schulleistungen, die ohne vorliegende Intelligenzminderung in den Bereich der Minderbegabten absinken ,
- dreimal so häufig fehlende Ausbildung (16 % vs. 6 %) und ebenso häufig längere Arbeitslosigkeit (12 % vs. 4 %),
- dreimal so häufiges Auftreten sekundärer kinderpsychiatrischer Störungsbilder (46 % vs. 14 %) mit zunehmender Tendenz zu späterer Störungen des Sozialverhaltens,
- viermal so häufige Straffälligkeit im Jugendalter (22 % vs. 5,8 %).
Die Früherkennung von umschriebenen Entwicklungsrückständen gilt also als Indikator für mögliche Teilleistungsschwächen und hat eine hohe individuelle, aber auch hohe sozialpolitische und ökonomische Bedeutung.
a) motorische Koordination
Motorische Auffälligkeiten sind bei Kindern mit Schulschwierigkeiten gehäuft anzutreffen. Remschmidt (1987) beschrieb bei 30 % der in seiner Studie erfaßten psychiatrisch auffälligen Kindern Teilleistungsschwächen. Hiervon zeigten 17,3 % umschriebene motorische Entwicklungsrückstände und motorische Koordinationsprobleme.
Nach Kalverboer (1993) ist einer der wesentlichen Aspekte der mangelhaften Bewegungskontrolle die nicht adaptive Variabilität sowie kinästhetische Wahrnehmungsschwächen bis hin zur sensomotorischen Koordinationsproblematik. Hierdurch werden die Bewegungen wenig differenziert und unökonomisch. Um solche motorisch-koordinativen Teilleistungsschwächen zu kompensieren, verbraucht ein Kind ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Konzentration und Motivation. Es ist durchaus möglich - bei frühzeitiger Diagnostik - die Bewegungskoordination zu verbessern und damit die Möglichkeit zu schaffen, die Aufmerksamkeit von der Kompensation der Schwäche wieder abzuwenden.
b) Visuomotorik und visuelle Wahrnehmung
Nach Esser stellen visuomotorische Leistungen einen wesentlichen Aspekt der kognitiven Entwicklung dar. Grundlagen sind eine intakte visuelle Perzeptionsfähigkeit und eine adäquate Auge-Hand-Koordination. In der Regel werden visuomotorische Störungen erst nach dem Schuleintritt relevant, dann sind sie die häufigste Ursache von Lernstörungen (Lockowandt, 1980).
c) Sprach- und Sprechfunktionen
Kinder mit umschriebenen Entwicklungstörungen des Sprechens und der Sprache zeigen häufig eine Vielzahl begleitender Schwierigkeiten. Störungen in der Sprachentwicklung sind ein sensitiver Indikator für spätere Teilleistungsstörungen z. B. beim Schrift-Sprach-Erwerb (Michaelis 1994). Der Leistungsminderung beim Lesen und Schreiben folgen dann häufig Verhaltensauffälligkeiten wie Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität, sozialer Rückzug und Angststörungen (Breuer und Weuffen 1993).
Die rezeptiven und expressiven Sprachfunktionen sind nicht nur entscheidende
Voraussetzungen für die verbale Kommunikationsfähigkeit, sondern
auch für das Verstehen von Begriffen und Sinnzusammenhängen. Akustische
Signale, die auditiv nicht komplex erfaßt werden, lassen sich auch
nicht korrekt in Schriftsprache umsetzen. Fast immer sind an Lernproblemen
der Schulanfänger Sprachentwicklungsstörungen und an diesen wiederum
unterdurchschnittliche Sprachwahrnehmungsleistungen ursächlich beteiligt.
Die Häufigkeit der Sprachentwicklungsverzögerung ist hoch und
liegt bei mindestens 10 % (Breuer und Weuffen, eigene Daten).
zurück
Dokumentation der Schuleingangsuntersuchung
Die Arbeitsgruppe hat Vorschläge für die Dokumentation zur Unterstützung der schulärztlichen Tätigkeit diskutiert unter Berücksichtigung des veränderten Spektrums der für die statistische Auswertung zu berücksichtigenden Merkmale sowie der zu dokumentierenden Ausprägungen.
Leitgedanken waren inhaltlich die Bedeutung sowohl für die (kommunale) Gesundheitsberichterstattung als auch für die Qualitätssicherung, formal die Eignung für unterschiedliche Arbeitsformen von konventionellen Verfahren (Kartei, Datenübermittlung zur Auswertung per Beleg) über die Datenerfassung im Gesundheitsamt (PC-System) bis hin zur mobilen Datenverarbeitung am Ort der Untersuchung (Laptop-System). Für die Eignung von Software-Systemen zur Verwendung im Jugendärztlichen Dienst lassen sich Anforderungen formulieren, die erfüllt sein müssen. Entsprechende Ausarbeitungen liegen im LÖGD vor und können dort abgerufen werden.
Die statistische Auswertung erfolgt
Grundsätzlich gilt, daß
Bei der Umsetzung dieser und evtl. weiterer Punkte ist die aktive Unterstützung der Kommunen durch Fachleute des LÖGD unabdingbar.
Anmerkung:
Formulierungen wie "Veranlassung weiterer Maßnahmen" bedeuten nicht, daß Eltern oder Lehrer die Kinder an Heilmittelerbringer vermitteln, ohne vorher die/den Vertragsärztin/arzt eingeschaltet zu haben, die/der die entsprechende Verordnung indizieren und ausstellen muß.
Gesetzliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchung:
§ 4 Abs. 1 Schulpflichtgesetz
§ 3 Abs. 2 AOGS
VvzAO-GS 3.2 und
§ 4 Abs. 1 und 2 AOGS
1. ÖGD-Gesetz § 12 vom 20.11.1997
2. Schulordnungsgesetz NW vom 18.12.1988
3. § 26 Schul-Verwaltungsgesetz von 11/96
4. Allgemeine Schulordnung von 08.11.1978
5. Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule 11/96
In den vorherigen Ausführungen wurden die Funktion und die Inhalte einer weiterentwickelten, modernen Schuleingangsuntersuchung und die Anforderungen an die Dokumentation als Voraussetzungen für die kommunale und überregionale Gesundheitsberichterstattung dargestellt.
Es wurde folgender Konsens erzielt:
- . Die Einschulungsuntersuchung. Hrsg. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit. München ca. 1997. 55 S.
- . Schulärztliches Untersuchungsmodell Baden-Württemberg
- Konzept zur Neugestaltung der Schuleingangsuntersuchung. Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1. in: Weiterentwicklung der Schuleingangs- und Schulentlassungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Expertixe, Workshop- Vorträge und Arbeitsgruppenergebnisse. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Bielefeld: lögd 1996 (Manuskript-Band)
- . Überprüfung der Schnittstelle U9/ Schuleingangsuntersuchung. Ergbnisse der Arbeitsgruppe 2. in: Weiterentwicklung der Schuleingangs- und Schulentlassungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Expertise, Workshop- Vorträge und Arbeitsgruppen-Ergebnisse. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Bielfeld: lögd 1996 (Manuskript-Band)
TeilnehmerInnen der AG Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung
(VG) zugleich Teilnehmerinnen der Vorbereitungsgruppe
1. Gesundheitsamt Stadt Düsseldorf Schulärztlicher Dienst Herr Dr. Groffik Kölner Str.180 40227 Düsseldorf Tel: 0211/ 8992621 Fax: 0211/8929079 |
2. Gesundheitsamt des Kreises Unna Herrn Dr. Retzgen Postfach 21 12 59411 Unna Tel: 02303/271053 Fax: 02303/271299 |
3.Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein z.Hd. Frau Hering Emanuel-Leutze-Str.8 40547 Düsseldorf Tel: 0211-5970-0, -200 Fax: 0211-5970-287 |
4. Gesundheitsamt Ennepe-Ruhr-Kreis Schulärztlicher Dienst Frau Dr. Heller Hauptstr.92 58332 Schwelm Tel: 02336/932472 Fax: 02336/932440 |
5. Gesundheitsamt Stadt Aachen Jugendärztlicher Dienst Fr. Dr. Trost-Brinkhues Postfach 12 10 52013 Aachen Tel: 0241/432-5320 Fax: 0241/432-2875 |
6. Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW Herr Dr. Gerdel Westerfeldstr.33-37 33611 Bielefeld Tel: 0521/8007-267 Fax: 0521/8007-297 Email: gerdel @ centrale. loegd.mhs.nrw.de |
7. Gesundheitsamt Stadt Wuppertal Schulärztlicher Dienst Frau Dr. Schönhärl-Mönks Willy-Brandt-Platz 19 42105 Wuppertal Tel: 0202/5632393 Fax: 02336/5638041 |
8. Gesundheitsamt Stadt Köln Schulärztlicher Dienst Herr Dr.Mersmann Postfach 10 80 20 50667 Köln Tel: 0221/221-4788 Fax: 0221/4036 Email: mersmann @ netcologne.de |
9. Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW Herr Dr. Murza Westerfeldstr. 33-37 33611 Bielefeld Tel: 0521/9007-236 Fax: 0521/8007-200 Email: murza @ centrale. loegd.mhs.nrw. de |
10. Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke Schulärztlicher Dienst Frau Dr. Röske Portastr.13 32423 Minden Tel: 0571/8072824 Fax: 0571/8072899 |
11. Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Deutschlands e.V. Herr Dr. P.Wirtz Louise-Dumont-Str.1 40211 Düsseldorf Tel: 0211/352233 Fax: 0211/4080484 |
12.Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW Frau Böker Westerfeldstr.33-37 33611 Bielefeld Tel: 0521/8007-268 Fax: 0521/8007-297 Email: broeker @ centrale. loegd.mhs.nrw.de |
13. Gesundheitsamt Recklinghausen Schulärztlicher Dienst Herr Dr. Hoffmann Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Tel: 02361/53-4731 Fax: 02361/53-4233/-4623 |
14. Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW Abt. V/1 Herrn Breitkopf Fürstenwall 25 40190 Düsseldorf Tel: 0211/855-0 Fax: 0211/855-3239 |
15.Gesundheitsamt Oberhausen Frau Dr. Kromarek-Jaeschock Postfach 10 15 05 46015 Oberhausen Tel: 0298 /8251 Fax: 8255330 |
16. Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Herr Dr. Aubke Robert-Schimrigk-Str.4-6 44141 Dortmund Tel: 0231/94320 Fax: |
|
|