1997 beauftragte das damalige MAGS (NRW) das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD), weitere Entwicklungen an der Schuleingangsuntersuchung zu veranlassen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe aus SchulärztInnen und anderen Fachexperten einberufen, die im Sept.98
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WEITERENTWICKLUNG DER SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG

Funktion der Schuleingangsuntersuchung
Vergleichende Bewertung der Funktion der Früherkennungsuntersuchung U 9
Inhalte der weiterentwickelten Schuleingangsuntersuchung
Begründung der genannten Inhalte
Dokumentation der Schuleingangsuntersuchung
Gesetzliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchung
Zusammenfassung
Literaturangaben
TeilnehmerInnen der AG 'Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung'

Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist heute in vielfältiger Weise bedroht.

Während früher Kinder durch Infektionskrankheiten oder andere somatische Erkrankungen gefährdet waren, sind heute die Lebenschancen der Kinder durch chronische Erkrankungen wie Allergien, psychosomatische Krankheiten sowie zunehmende Verhaltensauffälligkeiten und -störungen beeinträchtigt (Hurrelmann).

Darüber hinaus wachsen Kinder unter sich rasch verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf. Hier müssen neue Wertevorstellungen, die sich verändernden Familienstrukturen, die zunehmende Arbeitslosigkeit und die umwelt- und lebens- weltbedingten Risiken berücksichtigt werden.

Die Betonung der Eigenverantwortlichkeit eines jeden Individuums führt in Bezug auf die Kinder, die diese Eigenverantwortung noch nicht übernehmen können, zu einer immer größer werdenden Kluft zwischen den Kindern mit guten und denen mit schlechten Entwicklungsbedingungen.

Nicht nur nach Schulrecht sondern auch zur Milderung der Auswirkung sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit, hat jedes Kind ein Anrecht auf eine medizinisch - sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung. Sie erreicht alle Kinder, insbesondere auch die 30-40 % der Kinder die an den freiwilligen Früherkennungsmaßnahmen der kassenärztlichen Versorgung nicht regelmäßig teil- nehmen. Gerade dieses, von den kassenärztlichen Strukturen nicht erreichte Drittel der Kinder, benötigt später in einem über- proportional hohen Prozentsatz speziellen Förderbedarf bis hin zur sonderpädagogischen Förderung und / oder Unterstützung durch Jugendhilfeeinrichtungen.

Die Schuleingangsuntersuchung wurde und wird durch die seit mehreren Jahren erfolgten Bemühungen den neuen Entwick- lungen angepaßt, Qualitätsstandards wurden erarbeitet, qualitätssichernde Maßnahmen wurden verbessert.

Die Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung hat die veränderten Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen zu be- rücksichtigen im Sinne einer Public-Health-Dimension. Ziel ist die Mitwirkung an der Schaffung adäquater Entwicklungsbedin- gungen für jedes Kind. Als primäre Prävention ist die sozialpädiatrisch ausgerichtete Schuleingangsuntersuchung geeignet, individuelle Reifungsdissoziationen zu erfassen, Kompensationsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Basis für die pädagogische, sekundäre Prävention zu schaffen. Vorhersehbaren schulischen Problemen muß wegen der enormen individuellen und gesell- schaftspolitischen Konsequenzen vorgebeugt werden.

Die Schuleingangsuntersuchung stellt durch die Erfassung eines kompletten Jahrgangs ein epidemiologisch einzigartiges Instrumentarium dar und ist verstärkt für die nach dem neuen ÖGD-Gesetz pflichtige kommunale und überregionale Gesundheitsberichterstattung zu nutzen.
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Funktion der Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung erfüllt eine individualmedizinische, eine arbeitsmedizinische und eine epidemiologische Aufgabe. Als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung (vgl. gesetzliche Grundlagen) beinhaltet sie eine Public-Health-Dimension und erfüllt eine sozialkompensatorische Funktion.

Zur individualmedizinischen Funktion:

Zur arbeitsmedizinischen Funktion:

Zur epidemiologischen Funktion:

Zur sozialkompensatorischen Funktion:

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Vergleichende Bewertung der Funktion der Früherkennungsuntersuchung U 9

Die Früherkennungsuntersuchung U 9 ist eine Leistung der Kassen-/Vertragsärzte gemäß § 26 SGB V. Ziel dieser Untersu- chung ist die Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung von Kindern in nicht geringfügigem Maße gefährden. Also stellt die U 9 eine Screeninguntersuchung zur Identifikation schwerer Entwicklungs- störungen und Krankheiten bei 5jährigen Kindern dar. Die Früherkennungsuntersuchung U9 berücksichtigt nicht die Fragestellung der Schuleingangsuntersuchung wie

Die Früherkennungsuntersuchung U 9 setzt andere Schwerpunkte im Untersuchungsprogramm und entspricht insbesondere im Bereich der Aufgabenstellung und Dokumentation nicht den Anforderungen der Schuleingangsuntersuchung. Eine Datenerfas- sung für die Gesundheitsberichtserstattung erfolgt nicht. Die offene - und damit relativ ungenaue Dokumentation - erlaubt keine Aussage zu epidemiologischen Fragestellungen.

Die Früherkennungsuntersuchung U 9 findet im 60. - 64. Lebensmonat statt, d. h. sie ist auf eine Altersphase begrenzt. Die sensible Phase für die Entwicklung schulrelevanter Teilleistungsstörung durchläuft ein altergerecht - nicht vorzeitig - entwickeltes Kind aber im Wesentlichen erst nach dem 64. Lebensmonat (Breuer, Weuffen; Largo).

Zwischen der Früherkennungsuntersuchung U 9 und der Einschulung kann je nach Alter des Kindes ein so großer Zeitabstand liegen (bis zu 1 1/2 Jahren), daß es durchaus zu Änderungen der gesundheitlichen Situation (Neuerkrankungen oder auch Neumanifestation von Entwicklungsverzögerungen) kommen kann.

Auftrag / Arbeitsgrundlagen

1997 beauftragte das damalige MAGS das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, weitere Entwicklungen an der Schuleingangsuntersuchung zu veranlassen. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe aus SchulärztInnen und anderen Fachexperten einberufen.

Folgende Fragestellungen des MAGS waren u.a. Auftragstellung der Arbeitsgruppe:

l Welche der bisher durchgeführten Untersuchungsmerkmale können künftig entfallen? (Die Frage bezieht sich wohl auf das "Bielefelder Modell" [Verf.])

l Welche Merkmale - ggf. nach Neudefinition - sollten von den Gesundheitsämtern beibehalten werden?

l Welche Untersuchungsmerkmale sollten neu eingeführt werden und in die Dokumentation einfließen?

l Welche Merkmale der U 9 können übernommen werden?

l Welche Schwerpunkte sollten Meldegesundheitsämter ggf. setzen?

Die Ergebnisse der vorherigen Arbeitsgruppen "Schuleingangsuntersuchung" (1) und "Schnittstelle zur U 9" (2) von 1995/96 wurden einbezogen. Die Arbeitsgruppe beachtete die neuen schulärztlichen Untersuchungsmodelle der Länder Baden-Württemberg (3), Bayern (4) und Niedersachsen (5) und integrierte die Stellungnahmen anerkannter Fachexperten (6). Das gemeinsame Screening-Verfahren der Städte Aachen-Bonn-Köln (7) wurde berücksichtigt. Der Anspruch ökonomisch und bedarfsgerecht zu untersuchen, wird beispielsweise mit dem letzgenannten Modell erfüllt.

_____________________________

1 Konzept zur Neugestaltung der Schuleingangsuntersuchung. 1996

2 Überprüfung der Schnittstelle U 9 / Schuleingangsuntersuchung. 1996

3 Schulärztliches Untersuchungsmodell Baden-Württemberg

4 Die Einschulungsuntersuchung in Bayern 1997

5 Wolf, E., H. G. Weber, P. Karre 1986

6 Grifka, J., J. Kremer, Th. Peters 1998

7 Kirchhoff, B. 1998

8 Matthiaß, H. H. 1998

9 Niethard, F. U. 1998

10 Steinbach, P. D. 1998

11 Schulz, G., H. Plum, U. Schlack, G. Trost-Brinkhues

Um dem Auftrag des MAGS nachzukommen, lud das LÖGD die Gesamtgruppe am 27.11.1997 und am 18.06.1998 ein. Eine Vorbereitungsgruppe arbeitete am 29.01.1998, am 26.02.1998, am 04.06.1998 und am 13.8.98 (TeilnehmerInnen siehe Anhang).

Für die jetzt entwickelten Vorschläge fordern die schulärztlichen Experten eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Bedarfs- anpassung. Dieses Vorgehen ist zudem erforderlich, um den Anforderungen des ÖGD-Gesetzes (NRW) nach Qualitätssicher- ung zu entsprechen.
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Inhalte der weiterentwickelten Schuleingangsuntersuchung

Die weiterentwickelte Schuleingangsuntersuchung enthält als Basisprogramm einen Mindeststandard. Dieses Basisprogramm garantiert bedarfsgerechte und ökonomische Untersuchungen in allen Kommunen und erfüllt die festgelegten Funktionen der Schuleingangsuntersuchung (individual-, arbeitsmedizinisch, epidemiologisch und sozialkompensatorisch).

Das Basisprogramm wurde im Sinne eines Baukastensystems aufgebaut und bietet so Raum für die Untersuchung auch von speziellen Fragestellungen. Die Untersuchungsdurchführung ist anweisungsstandardisiert und in weiten Teilen auch durchführ- ungsstandardisiert. Eine Standardisierung der Ergebnisse und der daraus folgernden Maßnahmen wird angestrebt. Die Unter- suchungsmerkmale wurden in Abstimmung mit Arbeitskreissprechern der jeweiligen Fachbereiche aktualisiert (persönliche Mitteilungen, vgl. Literaturverzeichnis).

Das Basisprogramm umfaßt:

Eine Abstimmung mit den einschlägigen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie ect.) wurde bereits begonnen und sollte weiterhin durchgeführt werden. Wissenschaftliche Projekte sind für die Entwicklung eines praktikablen Screenings für Farbsinnstörung bei Einschulungskindern erforderlich. Die Validierung der Screening-Untersuchung für die umschriebenen Entwicklungsstörungen nach dem Aachen-Bonn-Kölner Konzept ist unbedingt zu fordern.

Wissenschaftliche Projekte zur Erfassung des psychosozialen und emotionalen Entwicklungsstandes sowie der Störungen des Verhaltens im Rahmen einer solchen Untersuchung sollten fortgeführt werden, ermutigende Ansätze wurden bereits in Arbeiten mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Köln und Heidelberg erzielt. Die Erfassung sozialepidemiologischer Daten (vgl. sozial- epidemiologische Datenerhebung in dem Modell Sophia aus Niedersachsen u. a.) ist hierzu unter Beachtung des Datenschutzes erforderlich.
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Begründung der genannten Inhalte

Aufgrund der spezifischen Ausrichtung der Schuleingangsuntersuchung hat jedes Kind ein Anrecht auf eine durch schulrelevante Fragestellungen gekennzeichnete Einschulungsuntersuchung. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist gut, wie eine Studie im Auftrag des MAGS des Landes NW (Polis-Studie 1996) nachweist.

Die entwicklungsdiagnostische Tätigkeit der Schulärzte zur Feststellung schulrelevanter individueller Reifungsdissoziationen in einer derart fokussierten Zielgruppe hat sich längst zu einer sozialpädiatrischen Subspezialisierung entwickelt. Die Untersuchung von ca. 750 Kindern im Alter von 5,6 bis 6,6 Jahren pro Ärztin/Arzt innerhalb von wenigen Monaten erlaubt eine von anderen Ärzten unerreichbare, unselektierte, horizontale Vergleichsbreite.

Das Basisprogramm umfaßt eine individualmedizinische Untersuchung aller Kinder auf schulrelevante Untersuchungsinhalte.

Zur Erfüllung der individualmedizinischen und sozialkompensatorischen Funktion der Schuleingangsuntersuchung ist die umfassende nachrangige Versorgung derjenigen Kinder erforderlich, bei denen eine Früherkennungsuntersuchung U 9 nicht stattgefunden hat (im Mittel derzeit bei 37 % aller Kinder eines Jahrganges in NRW). Zahlreiche Arbeiten belegen jedoch, daß Kinder aus sozialen Brennpunkten zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz das Angebot der Früherkennungsuntersuchung durch Vertragsärzte U 8 und U 9 nicht wahrnehmen (Mersmann 1996 - Aldenhoven).

Kinder mit nachgewiesenen Schulleistungsproblemen wurden sogar zu 55 % nicht im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U 9 untersucht. Dieser Anteil liegt noch höher bei Kindern, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt werden soll (Retrospektive Datenerfassung der Städte Bonn und Aachen).

Eine Erweiterung des derzeitigen Untersuchungsprogramms der Früherkennungsuntersuchung U 9 auf schulrelevante Fragestellungen scheiterte am entscheidenden Widerstand der Kostenträger (Krankenkassen). Es ergibt sich daher u. E. keine gesundheitspolitisch akzeptable Alternative zur kommunalen Schuleingangs-untersuchung.

Unstrittiger Teilaspekt der Untersuchung der Schulneulinge ist die Beratung und ggf. das Angebot zu fehlenden bzw. noch nicht durchgeführten Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impf-kommission.

Noch immer ist der Anteil von erstmalig bei der Schuleingangsuntersuchung diagnostizierten Seh- und Hörstörungen hoch. Unbestritten ist daher die Notwendigkeit zur Durchführung von standardisierten Seh- und Hörtesten einschließlich der Beurteilung der Stereo-Sehfähigkeit. Da immerhin 6,8 % der mitteleuropäischen Jungen farbfehlsichtig sind, sollten Erziehungsberechtigte und Pädagogen auf eine entsprechende Farbfehlsichtigkeit hingewiesen werden können. Ein für diese Altersklasse standardisiertes Verfahren existiert derzeit noch nicht.

Chronische Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes mellitus, allergische Erkrankungen sowie angeborene Störungen und Fehlbildungen, bei denen die Kinder heute wegen der verbesserten Diagnostik und Therapie überleben, sind häufig und haben erhebliche Auswirkungen auf den schulischen Alltag; sowohl für das betroffene Kind; als auch für die Schule. Eine moderne, funktionellen Ansprüchen genügende Schuleingangsuntersuchung sollte bezüglich der Erfassung, Untersuchung und Beratung hinsichtlich dieser Erkrankungen standardisiert sein. Dies gilt gleichermaßen für schulrelevante orthopädische Probleme, die in ihrer Häufigkeit und in den Auswirkungen für den "Arbeitsplatz Schule" konkrete Maßnahmen erforderlich machen.

Die Notwendigkeit der Erhebung von sozial-epidemiologischen Daten, zumindest im Rahmen von Projekten, wird durch zahlreiche Arbeiten unterstrichen. Als komplexe Beeinflussungsfaktoren sowohl für die mentale als auch für die sozio-emotionale Entwicklung von Kindern ließen sich Abhängigkeiten vom sozio-ökonomischen Status, von Belastungen und Krisen der Familie, von elterlichen Einstellungen, Wertvorstellungen und Verhaltensnormen sowie von psychischen Erkrankungen der Bezugspersonen nachweisen (Schlack 1995).

Als eine der entscheidenen schulrelevanten Aufgaben gilt die Erfassung des Entwicklungsstandes und die Beschreibung des sozialpädiatrischen und daraus resultierenden pädagogischen Förderbedarfs für jedes Kind.

Entscheidend für das Entstehen von Störungen in umschriebenen Entwicklungsbereichen wird einerseits eine Veränderung der Wahrnehmungsqualität z. B. in motorischen, visuellen, auditiven oder taktil-kinaesthetischen Teilfunktionen angenommen. Gesteigerte Erwartungshaltung des Umfeldes und Versagens- und Frustrationserlebnisse führen andererseits zu negativer Verstärkung und sekundärer Symptombildung. Umschriebene Entwicklungsverzögerungen sind also nicht nur Ausdruck einer individuellen Entwicklungsgeschwindigkeit, sondern unterliegen der dauernden Rückkopplung mit Umweltfaktoren wie dem sozialem Umfeld, geeigneter Fördermaßnahmen und spezifischer Pädagogik.

Es ist daher gemeinsames Ziel sowohl der Pädagoginnen und Pädagogen als auch der Schulärztinnen und Schulärzte, unnötigen Frustrationen und zusätzlichen sekundären Folgeerkrankungen im psychosomatischen und kinderpsychiatrischen Bereich rechtzeitig vorzubeugen. Dies gelingt durch Anregung und Vermittlung von speziellen Förder- und Therapiemaßnahmen und insbesondere durch Ausnutzung individueller kompensatorischer Entwicklungsstärken.

 

Um schulvermittelte Kulturtechniken erlernen zu können, müssen Kinder über bestimmte Grundfähigkeiten - die den erfolgreichen Abschluß dazu nötiger vorhergehender Entwicklungsschritte voraussetzen - verfügen. Solche schulrelevanten basalen Fähigkeiten sind

So konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden, daß z. B. eingeschränkte Wahrnehmungs- und Bewegungserfahrungen im Kindesalter zu einer körperlichen Leistungsbeeinträchtigung sowie motorischen Defiziten und Auffälligkeiten führen können. Diese wiederum führen - entsprechend der Bedeutung der Motorik für die Entwicklung des Kindes - zu Auffälligkeiten in anderen Bereichen. Hier sind insbesondere negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Selbstkonzeptes und des Sozialverhaltens, aber auch Störungen im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens zu nennen.

Umschriebene Entwicklungsverzögerungen in einem der o. g. Teilbereiche sind dadurch definiert, daß sie nur bei Kindern auftreten, die weder in ihrer Intelligenz gemindert sind, noch eine umschriebene neurologische Erkrankung aufweisen. Nach Esser (1991, Mannheimer Studie) wurde eine Prävalenz von primären umschriebenen Entwicklungsstörungen von 13 % für 8jährige angegeben. Hiermit sind nicht die Kinder gemeint, deren Entwicklungsdefizite den Grad einer Behinderung (weitere 6 - 8 % eines Jahrgangs) erreichen (Schlack 1995).

Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen haben im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kindern.

Die Früherkennung von umschriebenen Entwicklungsrückständen gilt also als Indikator für mögliche Teilleistungsschwächen und hat eine hohe individuelle, aber auch hohe sozialpolitische und ökonomische Bedeutung.

a) motorische Koordination

Motorische Auffälligkeiten sind bei Kindern mit Schulschwierigkeiten gehäuft anzutreffen. Remschmidt (1987) beschrieb bei 30 % der in seiner Studie erfaßten psychiatrisch auffälligen Kindern Teilleistungsschwächen. Hiervon zeigten 17,3 % umschriebene motorische Entwicklungsrückstände und motorische Koordinationsprobleme.

Nach Kalverboer (1993) ist einer der wesentlichen Aspekte der mangelhaften Bewegungskontrolle die nicht adaptive Variabilität sowie kinästhetische Wahrnehmungsschwächen bis hin zur sensomotorischen Koordinationsproblematik. Hierdurch werden die Bewegungen wenig differenziert und unökonomisch. Um solche motorisch-koordinativen Teilleistungsschwächen zu kompensieren, verbraucht ein Kind ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Konzentration und Motivation. Es ist durchaus möglich - bei frühzeitiger Diagnostik - die Bewegungskoordination zu verbessern und damit die Möglichkeit zu schaffen, die Aufmerksamkeit von der Kompensation der Schwäche wieder abzuwenden.

b) Visuomotorik und visuelle Wahrnehmung

Nach Esser stellen visuomotorische Leistungen einen wesentlichen Aspekt der kognitiven Entwicklung dar. Grundlagen sind eine intakte visuelle Perzeptionsfähigkeit und eine adäquate Auge-Hand-Koordination. In der Regel werden visuomotorische Störungen erst nach dem Schuleintritt relevant, dann sind sie die häufigste Ursache von Lernstörungen (Lockowandt, 1980).

c) Sprach- und Sprechfunktionen

Kinder mit umschriebenen Entwicklungstörungen des Sprechens und der Sprache zeigen häufig eine Vielzahl begleitender Schwierigkeiten. Störungen in der Sprachentwicklung sind ein sensitiver Indikator für spätere Teilleistungsstörungen z. B. beim Schrift-Sprach-Erwerb (Michaelis 1994). Der Leistungsminderung beim Lesen und Schreiben folgen dann häufig Verhaltensauffälligkeiten wie Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität, sozialer Rückzug und Angststörungen (Breuer und Weuffen 1993).

Die rezeptiven und expressiven Sprachfunktionen sind nicht nur entscheidende Voraussetzungen für die verbale Kommunikationsfähigkeit, sondern auch für das Verstehen von Begriffen und Sinnzusammenhängen. Akustische Signale, die auditiv nicht komplex erfaßt werden, lassen sich auch nicht korrekt in Schriftsprache umsetzen. Fast immer sind an Lernproblemen der Schulanfänger Sprachentwicklungsstörungen und an diesen wiederum unterdurchschnittliche Sprachwahrnehmungsleistungen ursächlich beteiligt. Die Häufigkeit der Sprachentwicklungsverzögerung ist hoch und liegt bei mindestens 10 % (Breuer und Weuffen, eigene Daten).
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Dokumentation der Schuleingangsuntersuchung

Die Arbeitsgruppe hat Vorschläge für die Dokumentation zur Unterstützung der schulärztlichen Tätigkeit diskutiert unter Berücksichtigung des veränderten Spektrums der für die statistische Auswertung zu berücksichtigenden Merkmale sowie der zu dokumentierenden Ausprägungen.

Leitgedanken waren inhaltlich die Bedeutung sowohl für die (kommunale) Gesundheitsberichterstattung als auch für die Qualitätssicherung, formal die Eignung für unterschiedliche Arbeitsformen von konventionellen Verfahren (Kartei, Datenübermittlung zur Auswertung per Beleg) über die Datenerfassung im Gesundheitsamt (PC-System) bis hin zur mobilen Datenverarbeitung am Ort der Untersuchung (Laptop-System). Für die Eignung von Software-Systemen zur Verwendung im Jugendärztlichen Dienst lassen sich Anforderungen formulieren, die erfüllt sein müssen. Entsprechende Ausarbeitungen liegen im LÖGD vor und können dort abgerufen werden.

Die statistische Auswertung erfolgt

Grundsätzlich gilt, daß

Bei der Umsetzung dieser und evtl. weiterer Punkte ist die aktive Unterstützung der Kommunen durch Fachleute des LÖGD unabdingbar.

 

Anmerkung:

Formulierungen wie "Veranlassung weiterer Maßnahmen" bedeuten nicht, daß Eltern oder Lehrer die Kinder an Heilmittelerbringer vermitteln, ohne vorher die/den Vertragsärztin/arzt eingeschaltet zu haben, die/der die entsprechende Verordnung indizieren und ausstellen muß.

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Gesetzliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchung:

§ 4 Abs. 1 Schulpflichtgesetz

§ 3 Abs. 2 AOGS

VvzAO-GS 3.2 und

§ 4 Abs. 1 und 2 AOGS

1. ÖGD-Gesetz § 12 vom 20.11.1997

2. Schulordnungsgesetz NW vom 18.12.1988

3. § 26 Schul-Verwaltungsgesetz von 11/96

4. Allgemeine Schulordnung von 08.11.1978

5. Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule 11/96

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Zusammenfassung

In den vorherigen Ausführungen wurden die Funktion und die Inhalte einer weiterentwickelten, modernen Schuleingangsuntersuchung und die Anforderungen an die Dokumentation als Voraussetzungen für die kommunale und überregionale Gesundheitsberichterstattung dargestellt.

Es wurde folgender Konsens erzielt:

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Literaturangaben:

- . Die Einschulungsuntersuchung. Hrsg. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit. München ca. 1997. 55 S.

- . Schulärztliches Untersuchungsmodell Baden-Württemberg

- Konzept zur Neugestaltung der Schuleingangsuntersuchung. Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1. in: Weiterentwicklung der Schuleingangs- und Schulentlassungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Expertixe, Workshop- Vorträge und Arbeitsgruppenergebnisse. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Bielefeld: lögd 1996 (Manuskript-Band)

- . Überprüfung der Schnittstelle U9/ Schuleingangsuntersuchung. Ergbnisse der Arbeitsgruppe 2. in: Weiterentwicklung der Schuleingangs- und Schulentlassungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Expertise, Workshop- Vorträge und Arbeitsgruppen-Ergebnisse. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Bielfeld: lögd 1996 (Manuskript-Band)

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TeilnehmerInnen der AG ‘Weiterentwicklung der Schuleingangsuntersuchung’

(VG) zugleich Teilnehmerinnen der Vorbereitungsgruppe

1. Gesundheitsamt

Stadt Düsseldorf

Schulärztlicher Dienst

Herr Dr. Groffik

Kölner Str.180

40227 Düsseldorf

Tel: 0211/ 8992621

Fax: 0211/8929079

2. Gesundheitsamt

des Kreises Unna

Herrn Dr. Retzgen

Postfach 21 12

59411 Unna

Tel: 02303/271053

Fax: 02303/271299

3.Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

z.Hd. Frau Hering

Emanuel-Leutze-Str.8

40547 Düsseldorf

Tel: 0211-5970-0, -200

Fax: 0211-5970-287

4. Gesundheitsamt

Ennepe-Ruhr-Kreis

Schulärztlicher Dienst

Frau Dr. Heller

Hauptstr.92

58332 Schwelm

Tel: 02336/932472

Fax: 02336/932440

5. Gesundheitsamt

Stadt Aachen

Jugendärztlicher Dienst

Fr. Dr. Trost-Brinkhues

Postfach 12 10

52013 Aachen

Tel: 0241/432-5320

Fax: 0241/432-2875

6. Landesinstitut für den

öffentlichen Gesundheitsdienst NRW

Herr Dr. Gerdel

Westerfeldstr.33-37

33611 Bielefeld

Tel: 0521/8007-267

Fax: 0521/8007-297

Email: gerdel @ centrale.

loegd.mhs.nrw.de

7. Gesundheitsamt

Stadt Wuppertal

Schulärztlicher Dienst

Frau Dr. Schönhärl-Mönks

Willy-Brandt-Platz 19

42105 Wuppertal

Tel: 0202/5632393

Fax: 02336/5638041

8. Gesundheitsamt

Stadt Köln

Schulärztlicher Dienst

Herr Dr.Mersmann

Postfach 10 80 20

50667 Köln

Tel: 0221/221-4788

Fax: 0221/4036

Email:

mersmann @ netcologne.de

9. Landesinstitut für den

öffentlichen Gesundheitsdienst NRW

Herr Dr. Murza

Westerfeldstr. 33-37

33611 Bielefeld

Tel: 0521/9007-236

Fax: 0521/8007-200

Email: murza @ centrale. loegd.mhs.nrw. de

10. Gesundheitsamt

Kreis Minden-Lübbecke

Schulärztlicher Dienst

Frau Dr. Röske

Portastr.13

32423 Minden

Tel: 0571/8072824

Fax: 0571/8072899

11. Berufsverband der Ärzte für

Kinderheilkunde und

Jugendmedizin Deutschlands e.V.

Herr Dr. P.Wirtz

Louise-Dumont-Str.1

40211 Düsseldorf

Tel: 0211/352233

Fax: 0211/4080484

12.Landesinstitut für den

öffentlichen

Gesundheitsdienst NRW

Frau Böker

Westerfeldstr.33-37

33611 Bielefeld

Tel: 0521/8007-268

Fax: 0521/8007-297

Email: broeker @ centrale.

loegd.mhs.nrw.de

13. Gesundheitsamt Recklinghausen

Schulärztlicher Dienst

Herr Dr. Hoffmann

Kurt-Schumacher-Allee 1

45657 Recklinghausen

Tel: 02361/53-4731

Fax: 02361/53-4233/-4623

14. Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

des Landes NRW

Abt. V/1

Herrn Breitkopf

Fürstenwall 25

40190 Düsseldorf

Tel: 0211/855-0

Fax: 0211/855-3239

15.Gesundheitsamt

Oberhausen

Frau Dr. Kromarek-Jaeschock

Postfach 10 15 05

46015 Oberhausen

Tel: 0298 /8251

Fax: 8255330

16. Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Herr Dr. Aubke

Robert-Schimrigk-Str.4-6

44141 Dortmund

Tel: 0231/94320

Fax:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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